| • |  | Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt. |
| • |  | Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen deren Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. |
| • |  | Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Gehilfen nicht Vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt. |
| • |  | Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör - und Gesundheitsschäden bestehen. |
| • |  | Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, sowie Waffen ist generell untersagt. Das Abbrennen von Wunderkerzen ist nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus der Halle. |
| • |  | Das Mitbringen van Tonbandgeräten, Ton-, oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wild strafrechtlich verfolgt. |
| • |  | Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. |
| • |  | Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. |
| • |  | Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis vor dem Konzertermin. |
| • |  | Kaufen sie ihre Eintrittskarte nur an den bekannten Vorverkaufsstellen |
| • |  | Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. |
| • |  | Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung: Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. |
| • |  | Die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches ist untersagt. Gleiches gilt für das Besteigen von Absperrgittern vor und in der Halle. |
| • |  | Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. |
| • |  | Zur Entlastung der Umwelt bitte die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. |
| • |  | Offizielle Souvenirs gibt es nur in der Halle. |